Anlegerschützer wollen Varta-Sanierung vor Verfassungsgericht stoppen
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Anlegergemeinschaft SdK will den Sanierungsplan für den Batteriehersteller Varta
Vorwurf: Restrukturierungsgesetz führt zu Enteignung der Aktionäre
Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG, welches Krisenunternehmen Insolvenzverfahren ersparen soll. Hauptkritikpunkt der SdK ist, dass das StaRUG es Aktiengesellschaften möglich macht, ihr Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen, bevor sie es wieder erhöhen. Die freien Aktionäre gehen dann leer aus. "Damit hat der Gesetzgeber faktisch eine Enteignung der Aktionäre ohne Entschädigung etabliert", wirft die SdK dem Bund im neuen "Schwarzbuch" vor.
Zweite Beschwerde geht an das Amtsgericht Stuttgart
Das Gesetz biete "hohes Missbrauchspotenzial", kritisierte SdK-Vorstandsmitglied Markus Kienle. "Für die freien Aktionäre ist die Durchführung des Verfahrens in der Regel mit einem Totalverlust verbunden." Die SdK will auf zwei gerichtlichen Ebenen gegen den Varta-Restrukturierungsplan vorgehen: Neben der Verfassungsbeschwerde will die SdK beim Amtsgericht Stuttgart sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans einlegen.
Der Varta-Plan: Schuldenschnitt und Herabsetzung des Grundkapitals
Die zwei Hauptbestandteile des Varta-Sanierungskonzepts sind ein Schuldenschnitt und die Herabsetzung des Grundkapitals auf null. Varta würde von der Börse genommen und die Aktionäre ohne Entschädigung ausscheiden. "Wer die Planungshoheit hat, bestimmt auch das Ergebnis", sagte Kienle.
Varta will im Anschluss wieder Aktien ausgeben - allerdings nur an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche. Beide lassen sich das jeweils 30 Millionen Euro kosten. Ein ähnliches Muster gab es zuvor schon bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni, bei dessen Sanierung die freien Aktionäre ebenfalls leer ausgegangen waren./cho/DP/stk