EQS-News: Einordnung der bekanntgemachten Einleitung einer Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts durch die BaFin (deutsch)
Einordnung der bekanntgemachten Einleitung einer Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts durch die BaFin
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EQS-News: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
Einordnung der bekanntgemachten Einleitung einer Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts durch die BaFin
01.08.2025 / 09:34 CET/CEST
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Einordnung der bekanntgemachten Einleitung einer Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts durch die BaFin
* Die BaFin hat eine Prüfung des Jahresabschlusses 2023 sowie des
zugehörigen Lageberichts eingeleitet
* Gegenstand sind ausschließlich bestimmte Angaben im Anhang und
Lagebericht - nicht die Finanzkennzahlen der Gesellschaft aus Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
* Mutares begrüßt und unterstützt die Prüfung als Teil einer transparenten
Berichterstattung
München, 1. August 2025 - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat heute die Einleitung einer
Prüfung des offengelegten Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA
("Mutares") zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten
Lage- und Konzernlageberichts bekannt gemacht.
Die BaFin legt die Prüfung auf Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts aus. Die Prüfung betrifft ausdrücklich keine
Finanzkennzahlen der Gesellschaft aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
und hat insbesondere keine Auswirkungen auf den im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn. Sowohl der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 als auch der zugehörige zusammengefasste Lage- und
Konzernlagebericht wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Datum vom 27. März 2024 mit
uneingeschränkten Bestätigungsvermerken testiert.
1. Angaben zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Anhang des
Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023
Die BaFin sieht Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen § 268 Abs. 4
Satz 1 HGB, da in der Bilanz kein separater Vermerk zur Restlaufzeit der
Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ist.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hatten sämtliche Forderungen eine
vertraglich vereinbarte Laufzeit von unter einem Jahr. Die im Anhang
enthaltene Formulierung, wonach ein Teil der Forderungen möglicherweise erst
nach zwölf Monaten vereinnahmt wird, bezog sich auf Unsicherheiten im
Restrukturierungsfortschritt einzelner Portfoliounternehmen.
Bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 hat Mutares ergänzend
quantitative Angaben aufgenommen - sowohl retrospektiv für Forderungen zum
31. Dezember 2023 als auch prospektiv für Forderungen zum 31. Dezember 2024.
Damit sind die Informationsinteressen der Abschlussadressaten aus Sicht der
Gesellschaft nunmehr vollumfänglich erfüllt.
2. Umfang der Prognoseangaben im Lagebericht
Die BaFin kritisiert, dass sich die Prognosen im Lagebericht ausschließlich
auf Ertragskennzahlen beziehen und keine Aussagen zur Vermögens- und
Finanzlage enthalten seien.
Aus Sicht von Mutares sind die bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren - Umsatzerlöse, EBITDA, Adjusted EBITDA für den Konzern
sowie der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Gesellschaft - vollständig
prognostiziert worden.
Die Finanzlage der Gesellschaft ist maßgeblich von M&A- und
Restrukturierungsaktivitäten geprägt, deren Entwicklung naturgemäß mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Diese werden im Risikobericht
umfassend adressiert und ausgeführt. Die Gesellschaft ist der Auffassung,
dass die Abschlussadressaten auf dieser Grundlage ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
erhalten.
Mutares steht für eine transparente und gesetzeskonforme
Finanzberichterstattung. Entsprechend nimmt Mutares die Mitteilung der BaFin
zur Kenntnis und begrüßt die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens zur
weiteren Sachverhaltsaufklärung beizutragen. Die Gesellschaft ist überzeugt,
dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß erfolgt ist und die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt wurden. Die Gesellschaft wird konstruktiv mit der
BaFin zusammenarbeiten.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München ( www.mutares.com), erwirbt als
börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam,
Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai,
Paris, Shanghai, Stockholm, Warschau und Wien Unternehmen in
Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial
aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder
veräußert werden.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel "MUX" (ISIN: DE000A2NB650)
gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Telefon +49 89 9292 7760
E-Mail: ir@mutares.de
www.mutares.com
Ansprechpartner Presse Deutschland
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
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E-Mail: sh@crossalliance.de
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Matthieu Meunier
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E-Mail: matthieu.meunier@clai2.com
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