ROUNDUP: Ritter Sport siegt im Streit um quadratischen Haferriegel
STUTTGART (dpa-AFX) - Der Schokoladenhersteller Alfred Ritter GmbH hat im Markenrechtsstreit gegen die Firma Wacker aus Mannheim vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gewonnen. Das Gericht gab der Klage des Ritter-Sport-Herstellers auf Unterlassung und Schadenersatz wegen des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" der Firma Wacker statt, wie der Vorsitzende Richter Christoph Stefani sagte.
Die Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, die Waren seien zumindest "durchschnittlich" ähnlich, sagte der Richter. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 2 U 3/26)
Marke als Vermögenswert
Der Ritter-Sport-Hersteller begrüßte die Entscheidung. "Der Markenschutz ist für ein Unternehmen von zentraler Bedeutung, weil das als Marke geschützte individuelle Erscheinungsbild für Wiedererkennbarkeit im Supermarktregal sorgt." Deshalb stelle es einen der bedeutendsten Vermögenswerte dar.
Die Wacker GmbH aus Mannheim will in dem Markenrechtsstreit aber nicht aufgeben: Die Geschäftsführer Melanie und Matteo Wacker kündigten nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die Mannheimer Firma den Gang vor den Bundesgerichtshof an. "Hier geht es nicht mal ums Kämpfen, sondern hier geht es einfach um Gerechtigkeit", sagte Melanie Wacker.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zwar nicht zugelassen. Allerdings können die Wackers nach Gerichtsangaben eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen beim Bundesgerichtshof einreichen.
Ritter Sport klagte 2025 gegen die Firma Wacker
Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" verklagt: Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.
Landgericht Stuttgart sah keine Markenverletzung
Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter sah damals keine Markenverletzung.
Kunden der Wacker GmbH können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen - um möglichen höheren Schadenersatzforderungen später vorzubeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt - mit dem Namen "Monnemer Klageriegel"./jak/DP/he